KI-Kennzeichnungspflicht 2026: Was du kennzeichnen musst

KI-Kennzeichnungspflicht 2026 nach Artikel 50 EU AI Act, Jess Schonk mit Laptop

KI-Kennzeichnungspflicht 2026: Was du kennzeichnen musst

Freitagabend, kurz nach zehn. Eine Kundin schickt mir eine Sprachnachricht, hörbar im Panikmodus. Sie hat ein Reel gesehen, in dem jemand behauptet, ab Sonntag müsse jeder KI-Inhalt gekennzeichnet werden, sonst drohen fünfzehn Millionen Euro Bußgeld. Sie sitzt gerade davor, alle KI-Bilder von ihrer Website zu löschen. Ihre Salespage will sie neu schreiben, weil ChatGPT beim ersten Entwurf geholfen hat.

Es wäre nicht das erste mal, dass Menschen sich aus Panik mehr Arbeit machen, als nötig wäre – wenn sie mich nicht hätten, denn ich ordne dir das heute einmal ein.

Die KI-Kennzeichnungspflicht nach Artikel 50 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 gilt seit dem 2. August 2026 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Sie verpflichtet dich aber nicht dazu, jeden KI-generierten Inhalt zu kennzeichnen. Sie verpflichtet dich, in vier klar abgegrenzten Situationen transparent zu sein. Welche das sind, wer überhaupt gemeint ist und was du konkret an deine Bilder, Texte und deinen Chatbot schreiben musst, steht hier drin.

Ich bin Jess, Businesscoach, Webdesignerin, KI-Mentorin und Autorin von „Mach dich sichtbar“. Ich baue seit über zehn Jahren Online-Businesses für selbstständige Frauen, Coaches und Berater:innen und entwickle KI-Tools und CustomGPTs für sie. Dabei tauche ich jeder Zeit Kinntief ein in die Themen drum herzm. Denn etwas mit KI bauen „kann jede:r“ aber das Thema smart und konform nutzen, darf gelernt werden.

Vorab aber ein wichtigste Satz dieses Artikels: Ich bin keine Anwältin, und das hier ist keine Rechtsberatung. Ich bin Businesscoach. Was du hier liest, ist die Recherche, die ich für mein eigenes Business gemacht habe, weil ich wissen wollte, was ich ab jetzt anders mache und Rücksprachen mit verschiedenen Menschen mit juristischem Hintergrund. Ich habe sie sauber an den Originalquellen entlang zusammengetragen, an der Verordnung selbst, an den Leitlinien der EU-Kommission und an anwaltlich geprüften Fachbeiträgen. Trotzdem ersetzt kein Blogartikel die Prüfung deines konkreten Falls. Sobald es bei dir kniffliger wird, gehst du damit zu einer Anwältin oder einem Anwalt mit Schwerpunkt IT- und Datenschutzrecht.

Rechtlicher Hinweis

Ich bin keine Anwältin, das hier ist keine Rechtsberatung

Ich bin Businesscoach, Webdesignerin, KI-Mentorin und Buchautorin und gebe dir hier eine sorgfältig recherchierte Orientierung auf Basis der Verordnung (EU) 2024/1689, der Leitlinien der EU-Kommission vom 20. Juli 2026 und anwaltlich geprüfter Fachquellen.

Ob eine Pflicht in deinem konkreten Fall greift, ist immer eine Bewertung des Einzelfalls. Für verbindliche Auskünfte wendest du dich an eine Anwältin oder einen Anwalt mit Schwerpunkt IT- und Datenschutzrecht.

Stand der Recherche: 2. August 2026. Rechtslagen und behördliche Auslegungen ändern sich.

Hier kannst du die Audio-Version im Podcast hören. Es lohnt sich immer beides.

Artikelinhalt

Das Wichtigste auf einen Blick

Was ab dem 2. August 2026 wirklich gilt

Fangen wir mit dem an, was in keinem der Panik-Reels vorkommt: Das hier passiert nicht plötzlich. Die KI-Verordnung wurde am 13. Juni 2024 verabschiedet und ist am 1. August 2024 in Kraft getreten. Seitdem wird sie in Stufen scharf geschaltet, und zwei dieser Stufen liegen längst hinter uns.

Der komplette Fahrplan, damit du siehst, wo wir gerade stehen:

  1. 13. Juni 2024: Die Verordnung (EU) 2024/1689 wird verabschiedet.
  2. 1. August 2024: Sie tritt in Kraft. Ab hier läuft die Uhr.
  3. 2. Februar 2025: Die verbotenen KI-Praktiken nach Artikel 5 greifen. Am selben Tag beginnt die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Artikel 4, die dich als Selbstständige direkt betrifft. Seit anderthalb Jahren.
  4. 2. August 2025: Die Pflichten für Anbieter:innen allgemeiner KI-Modelle greifen, dazu das Sanktionskapitel mit Artikel 99.
  5. 27. Juli 2026: Die Änderungsverordnung (EU) 2026/1744, der Digital Omnibus, tritt in Kraft und verschiebt die Hochrisiko-Fristen nach hinten.
  6. 29. Juli 2026: In Deutschland tritt das KI-MIG in Kraft und benennt die zuständige Behörde.
  7. 2. August 2026: Allgemeiner Geltungsbeginn und damit auch Artikel 50, die Kennzeichnungspflicht.
  8. 2. Dezember 2026: Ende der Übergangsfrist für Anbieter:innen, deren Systeme vor dem 2. August auf dem Markt waren, ausschließlich für die maschinenlesbare Markierung.
  9. 2. Dezember 2027 und 2. August 2028: Die Hochrisiko-Pflichten. Die betreffen dich mit hoher Wahrscheinlichkeit gar nicht.

Zwei Dinge kannst du daraus mitnehmen. Erstens: Wer dir gerade erzählt, „ab Sonntag gilt der EU AI Act“, hat die letzten zwei Jahre nicht mitbekommen. Zweitens, und das ist der unangenehmere Teil: Wenn du dich bisher nicht mit der KI-Kompetenzpflicht beschäftigt hast, hinkst du seit Februar 2025 hinterher, nicht erst seit Sonntag. Artikel 50 steht in Kapitel IV und wird zum allgemeinen Geltungsbeginn anwendbar, also am 2. August 2026. Der sogenannte Digital Omnibus, die Änderungsverordnung (EU) 2026/1744, hat daran nichts geändert. Sie hat die schweren Hochrisiko-Pflichten auf Dezember 2027 und August 2028 verschoben. Artikel 50 hat sie stehen lassen.

Übersetzt heißt das: Der Teil der KI-Verordnung, der als Erstes bei dir im Alltag ankommt, ist ausgerechnet der Transparenzteil. Nicht der große Compliance-Apparat, über den alle reden.

In Deutschland gibt es seit dem 29. Juli 2026 auch eine Adresse dafür. Das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG) macht die Bundesnetzagentur zur zentralen Marktüberwachungsbehörde. Sie betreibt über das neu geschaffene Koordinierungs- und Kompetenzzentrum einen kostenlosen KI-Service-Desk, ausdrücklich für kleine und mittlere Unternehmen. Wenn du eine Frage zu deinem konkreten Fall hast, kannst du dort anfragen, ohne dass es dich etwas kostet. Das wissen die wenigsten.

Das Muster kennst du übrigens schon, wenn du dich mit dem Widerrufsbutton beschäftigt hast: EU-Vorgabe, fester Stichtag, gilt unabhängig von deiner Größe. Nur dass es diesmal nicht um Verträge geht, sondern um alles, was du veröffentlichst.

Ein Detail zur Geografie, weil ich es dreimal falsch gelesen habe: Die Verordnung gilt in Deutschland und Österreich direkt, ohne nationales Umsetzungsgesetz. Die Schweiz ist kein EU-Mitglied. Dort greift der AI Act nur mittelbar, nämlich dann, wenn dein Output in der EU genutzt wird. Was bei einer deutschsprachigen Online-Selbstständigen mit Kundinnen in Deutschland praktisch immer der Fall ist.

Was NICHT rückwirkend gilt

Alle Bild- Audio- und Videoinhalte, die du vor dem 2. August 2026 erstellt hast, musst du nach aktueller Auffassung der EU-Kommission nicht nachträglich kennzeichnen. Deine Website-Bilder aus dem letzten Jahr en dürfen also bleibe, wie sie sind.

Und jetzt der Satz, den ich nirgendwo sonst gelesen habe: Das ist kein gesetzlicher Bestandsschutz. In der Verordnung selbst steht dazu nichts. Die Aussage stützt sich allein auf die Leitlinien der EU-Kommission vom 20. Juli 2026, und die sind rechtlich nicht bindend. Nur die Gerichte können den Artikel 50 verbindlich auslegen. In der Praxis orientieren sich die Aufsichtsbehörden zwar an den Leitlinien, aber „die Kommission sieht das so“ ist eben etwas anderes als „das Gesetz sagt das“.

Für Texte gilt ohnehin eine andere Logik: Da zählt das Datum der Veröffentlichung, nicht das der Erstellung. Wer im Juli einen Text hat schreiben lassen und ihn jetzt online stellt, prüft ihn nach den neuen Regeln.

Und dann kommt das Argument, das mich beim Recherchieren wirklich umgestimmt hat. Ein Teil der juristischen Literatur stellt auf die laufende Nutzung des Inhalts ab, nicht auf den Zeitpunkt der Erstellung. Denk das für dein Business zu Ende: Dein Blogartikel von letztem Jahr arbeitet heute noch für dich. Dein Instagram-Post von vor zwei Jahren steht weiter in deinem Feed, weil du genau das willst. Dein Podcast wird nächsten Monat neu gehört. Wenn du diese Inhalte weiter nutzt, ist die Frage berechtigt, ob der Stichtag überhaupt der richtige Anknüpfungspunkt ist.

Meine Empfehlung ist deshalb: Kennzeichne auch nachträglich. Die Kommission ermutigt ausdrücklich dazu, solange der Aufwand verhältnismäßig bleibt. Bei einem Dutzend Bildern auf deiner Website ist das ein Nachmittag. Und ehrlich: Wer Longform-Content baut, damit er jahrelang arbeitet, kann sich schlecht darauf berufen, dass der Content von damals ist.

Anwältinnen, die zu dem Thema publizieren, gehen hier aus Vorsicht denselben Weg. Wenn zwei Auslegungen möglich sind und die vorsichtige dich einen Nachmittag kostet, ist das eine leichte Entscheidung.

Was der EU AI Act eigentlich ist und warum es ihn gibt

Der EU AI Act, offiziell KI-Verordnung (EU) 2024/1689, ist das weltweit erste umfassende Gesetz zur Regulierung künstlicher Intelligenz. Er gilt als EU-Verordnung unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, ohne dass ihn ein nationales Parlament erst übersetzen müsste, und er ist branchenneutral. Er fragt nicht, ob du Software entwickelst oder Coaching verkaufst. Er fragt, welche Rolle du beim Einsatz einer KI hast und welches Risiko daraus entsteht.

Das Ziel dahinter ist kein Verbot von KI. Es geht darum, Innovation zu ermöglichen und gleichzeitig Risiken zu begrenzen, damit Menschen Systemen vertrauen können, die sie nicht durchschauen.

Das Prinzip: je höher das Risiko, desto strenger die Regeln

Die Verordnung sortiert KI-Anwendungen in vier Stufen, und daran hängt der gesamte Aufbau des Gesetzes.

  1. Unannehmbares Risiko: verboten. Dazu gehören zum Beispiel Social Scoring durch staatliche Stellen oder manipulative Systeme, die Schwächen bestimmter Personengruppen gezielt ausnutzen. Diese Verbote gelten schon seit Februar 2025.
  2. Hohes Risiko: erlaubt, aber mit dem großen Pflichtenpaket. Das trifft KI in der Personalauswahl, bei der Kreditvergabe, in der Bildung oder in kritischer Infrastruktur. Für die allermeisten Coaches und Berater:innen ist das nicht einschlägig.
  3. Begrenztes Risiko: hier greifen Transparenzpflichten. Genau hier sitzt Artikel 50 und damit dieser ganze Artikel.
  4. Minimales Risiko: keine besonderen Pflichten. Der größte Teil dessen, was du täglich nutzt, fällt hierunter.

Wichtig für die Einordnung: Die Transparenzpflichten hängen nicht an der Hochrisiko-Einstufung. Sie sind eine eigene Schicht und treffen ganz gewöhnliche Werkzeuge, den Bildgenerator im Marketing genauso wie den Chatbot im Kundenkontakt.

Wen der AI Act eigentlich schützt

Nicht dich als Unternehmerin. Sondern die Menschen, die deinen Inhalten ausgesetzt sind.

Die Begründung der Verordnung ist an dieser Stelle ungewöhnlich klar. Erwägungsgrund 132 sagt sinngemäß: Bestimmte KI-Systeme, die mit Menschen interagieren oder Inhalte erzeugen, bergen ein besonderes Risiko für Identitätsbetrug und Täuschung, und zwar unabhängig davon, ob das System als hochriskant eingestuft ist. Deshalb hängt an ihnen eine eigene Pflichtenschicht.

Übersetzt: Es geht um die Integrität dessen, was wir alle online sehen und lesen. Menschen sollen erkennen können, wann sie mit einer Maschine sprechen und wann ein Bild, ein Text oder eine Stimme künstlich erzeugt wurde. Nicht, weil KI schlecht wäre, sondern weil eine Gesellschaft, in der niemand mehr unterscheiden kann, was echt ist, ein ziemliches Problem hat.

Genau deshalb finde ich diesen Teil der Verordnung auch inhaltlich richtig, und das schreibe ich als jemand, die täglich mit KI arbeitet und Tools damit baut. Transparenz kostet dich nichts. Sie kostet nur die, die etwas zu verbergen haben.

Die Spielregeln in einem Satz

Deine Pflichten hängen an zwei Fragen: Welche Rolle hast du (baust du das System oder nutzt du es), und welches Risiko geht von dem konkreten Einsatz aus. Die Größe deines Unternehmens spielt dabei keine Rolle. Sie beeinflusst nur, wie hoch ein Bußgeld ausfallen darf.

Anbieterin oder Betreiberin? Diese eine Frage entscheidet alles

Die KI-Verordnung verteilt ihre Pflichten strikt nach Rolle. Wenn du diese Zuordnung überspringst, liest du den ganzen Artikel 50 falsch und hältst dich für zuständig, wo du es gar nicht bist.

Anbieterin bist du, wenn du ein KI-System entwickelst oder entwickeln lässt und es unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringst. Das sind OpenAI, Google und Anthropic. Es kann aber auch dich treffen, wenn du eine White-Label-Lösung unter deinem Namen verkaufst.

Betreiberin bist du, wenn du ein fertiges KI-Werkzeug in eigener Verantwortung beruflich einsetzt. Also praktisch immer. Du kaufst ChatGPT, du nutzt Midjourney, du bindest ein Chat-Widget ein.

Aus dieser Zuordnung folgt eine saubere Arbeitsteilung. Die Pflicht, jede KI-Ausgabe maschinenlesbar zu markieren, also mit Wasserzeichen, C2PA-Metadaten oder IPTC-Headern, liegt bei den Anbieter:innen. Nicht bei dir. Du musst kein Wasserzeichen in deine Bilder rechnen. Du darfst allerdings auch keins entfernen, das schon drin ist.

Für dich als Betreiberin bleiben zwei Absätze übrig, plus eine Informationspflicht. Genau die schauen wir uns jetzt an.

Ein Sonderfall betrifft alle, die eigene GPTs oder Assistenten bauen und verkaufen. Wer ein eingekauftes System unter eigenem Namen anbietet, kann nach Artikel 25 selbst zur Anbieterin werden. Wenn du also einen CustomGPT unter deiner Marke vertreibst, ist das eine Frage, die du klären solltest, statt sie zu ignorieren.

Wann ist dein Tool überhaupt ein KI-System?

Bevor du dir Gedanken über Kennzeichnung machst, klär diese Frage. Ohne KI-System greift Artikel 50 nicht, egal wie das Tool heißt.

Ein Quiz mit fest hinterlegter Logik ist keine KI. Wenn Antwort A plus Antwort B zu Ergebnistyp 2 führt, ist das eine Wenn-Dann-Abfrage, die jemand programmiert hat. Da ist nichts zu kennzeichnen, auch wenn das Ding „KI-Persönlichkeitstest“ heißt und selbst wenn wenig eigene Denkarbeit drinsteckt. Dasselbe gilt für Rechner, Checklisten und Terminbuchungen.

Anders sieht es aus, wenn dein Tool im Hintergrund tatsächlich ein Sprachmodell anruft und die Antwort in dem Moment erzeugt wird. Dann kommt es darauf an, ob ein echter Austausch mit einem Menschen stattfindet. Die Kommission nennt dafür vier Punkte, die zusammenkommen müssen: Es muss ein KI-System sein, es muss für einen echten Austausch in beide Richtungen gebaut sein, die KI muss direkt mit der Person kommunizieren, und das Gegenüber muss ein Mensch sein. Systeme, die nur im Hintergrund laufen oder mit anderen Maschinen sprechen, fallen raus.

Und was ist mit dem Argument, das sei doch offensichtlich? Die Ausnahme gibt es, aber die Kommission sagt ausdrücklich, dass sie eng auszulegen ist, weil sie Menschen Transparenz nimmt. Maßstab ist eine durchschnittlich informierte, aufmerksame Person, und entscheidend ist der konkrete Kontext. Ein Chatfenster mit Bot-Symbol und Produktnamen kann darunter fallen. Ich würde mich nicht darauf verlassen. Ein Satz zu Beginn kostet dich nichts und beendet jede Diskussion.

Kennzeichnen oder nicht? Alle Fälle aus deinem Alltag

Bevor wir ins Detail gehen, die Faustregel, die du dir merken kannst. Du kennzeichnest drei Dinge: alles, was ein Deepfake ist. Alles, was den Eindruck erweckt, deine Kundin spreche mit einem Menschen statt mit einer Maschine. Und alle Texte zu öffentlich relevanten Themen, die du nicht wirklich gegengelesen hast.

Und wenn du dich fragst, warum überhaupt: Es geht nicht darum, KI zu bestrafen. Es geht darum, dass Menschen erkennen können, was echt ist. Jede Zeile hier lässt sich auf diese eine Frage zurückführen.

Das ist die Kurzfassung. Hier ist die Tabelle, wegen der du diesen Artikel wahrscheinlich gefunden hast. Sie deckt die Fälle ab, die bei Coaches, Trainer:innen und Berater:innen tatsächlich vorkommen.

Noch einmal, weil es hier besonders wichtig ist: Diese Einordnungen sind meine Orientierungshilfe als Businesscoach, keine Rechtsberatung. Ob ein konkreter Inhalt unter die Pflicht fällt, ist immer eine Bewertung des Einzelfalls und hängt vom Kontext, vom Publikum und von der konkreten Gestaltung ab. Nutz die Tabelle als Landkarte, nicht als Gutachten.

Die Frage ist nie, ob KI im Spiel war. Die Frage ist, ob dein Bild vorgibt, eine echte Aufnahme von etwas real Existierendem zu sein.

KennzeichnenRealistisches KI-Foto einer Person, die wie eine echte Kundin wirkt
Deepfake. Niemand kann erkennen, ob die Person existiert. Sichtbares Label im Bild plus Hinweis in der Bildunterschrift.
KennzeichnenRealistisch wirkendes Foto, auf dem du auf einer Bühne stehst, auf der du nie standest
Deepfake, und der heikelste Fall in dieser Liste. Du bist eine real existierende Person, das Bild behauptet ein Ereignis, das nie stattgefunden hat. Hier drohen dir neben dem AI Act auch eine Abmahnung wegen irreführender Werbung, weil du damit Kompetenz belegst, die du so nicht nachweisen kannst.
Nicht nötigKI-Illustration im Comic- oder Aquarellstil für deinen Blog
Offensichtlich fiktional, keine Täuschungsgefahr über die Echtheit.
KennzeichnenKI-generiertes Stimmungsbild eines Coworking-Raums, der wie ein echtes Foto aussieht
Gibt vor, eine reale Aufnahme eines existierenden Ortes zu sein.
Nicht nötigDein echtes Foto, mit KI aufgehellt und entrauscht
Standardbearbeitung. Die Realität wird nicht verändert.
KennzeichnenDein echtes Seminarfoto, in das KI Teilnehmer:innen hineinrechnet
Neue Realität. Aus einer Bearbeitung wird eine Behauptung.
Nicht nötigIllustrierte Szene ohne Anspruch auf Echtheit, so wie dieses Bild aus meinem Artikel zum Minikurs-Equipment
Das habe ich selbst mit KI gebaut, und ich muss es trotzdem nicht kennzeichnen. Es ist erkennbar illustriert, es zeigt keine real existierende Person und keinen realen Ort. Niemand hält es für eine Aufnahme.
Illustriertes Minikurs-Setup mit Mikrofon und Laptop, Beispiel für ein nicht kennzeichnungspflichtiges KI-Bild Mit KI erstellt, aber erkennbar eine Illustration. Kein Deepfake, keine Pflicht.
Nicht nötigAbstrakte KI-Hintergrundgrafik für eine Slide
Kein Bezug zu einer real existierenden Person, einem Ort oder Ereignis.

Bei Texten entscheiden zwei Dinge: Geht es um ein Thema von öffentlichem Interesse, und hast du den Text vor der Veröffentlichung wirklich inhaltlich geprüft.

Nicht nötigSalespage, mit KI entworfen und von dir überarbeitet
Werbetext, kein Text zur Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse.
Nicht nötigNewsletter über dein neues Angebot
Dasselbe. Fällt nicht in die Kategorie öffentliches Interesse.
Nicht nötigBlogartikel zu mentaler Gesundheit, von dir inhaltlich geprüft und freigegeben
Das Thema fällt unter öffentliches Interesse, aber die Ausnahme greift: menschliche Prüfung plus redaktionelle Verantwortung.
KennzeichnenDerselbe Artikel, ungelesen aus dem Tool kopiert und veröffentlicht
Keine redaktionelle Kontrolle, also greift die Ausnahme nicht. Hinweis am Anfang oder direkt unter der Überschrift. Dasselbe gilt für jede andere Textsorte, die die Öffentlichkeit informiert und die du nicht wirklich gegengelesen hast:

1. Pressemitteilungen
2. Ratgeber- und Erklärtexte zu gesellschaftlich relevanten Themen
3. Podcast-Beschreibungen und Shownotes zu solchen Themen
4. Video-Beschreibungen auf YouTube
5. Social-Media-Captions, wenn sie über ein Thema von öffentlichem Interesse informieren
6. Automatisch generierte Zusammenfassungen fremder Artikel
KennzeichnenAutomatisch generierte Zusammenfassung von Gesetzesänderungen, ohne Prüfung veröffentlicht
Information der Öffentlichkeit zu einem Thema von öffentlichem Interesse, ohne menschliche Kontrolle.
Nicht nötigSocial-Media-Caption über dein Angebot, mit KI geschrieben und von dir überarbeitet
Werbetext, kein Thema von öffentlichem Interesse. Wichtig ist das Wort überarbeitet: Reine Rechtschreibkorrektur reicht dafür nicht, es braucht eine inhaltliche Prüfung. Und die Plattformregeln von Instagram, TikTok und YouTube gelten unabhängig davon, die prüfst du zusätzlich.
Nicht nötigInterne Notizen, Angebote, Protokolle
Nicht veröffentlicht, damit außerhalb der Pflicht.

Bei Ton und Bewegtbild gilt dieselbe Frage wie bei Fotos: Ähnelt das Ergebnis einer real existierenden Person so sehr, dass es für echt gehalten wird?

KennzeichnenPodcast-Intro mit KI-Stimme, die nach dir klingt
Deepfake einer real existierenden Person. Einspieler zu Beginn oder Hinweis in der Beschreibung.
Nicht nötigKlar synthetische Vorlesestimme für einen Blogartikel
Ähnelt keiner realen Person, wirkt nicht wie eine echte Aufnahme.
KennzeichnenKI-Avatar in deinem Videokurs, der dir zum Verwechseln ähnlich sieht
Hinweis zu Beginn des Videos, optional dauerhaft eingeblendet.

Erste Frage, bevor du an Kennzeichnung denkst: Steckt in deinem Tool überhaupt eine KI, oder ist es programmierte Logik? Ich zeige es dir an meinen eigenen Tools.

Nicht nötigFreebie-Quiz mit festen Ergebnistypen, zum Beispiel meine Discokugel-Diagnose
Sechs Fragen, drei Ergebnistypen, die Zuordnung ist programmiert. Antwort A plus B ergibt immer denselben Typ. Kein KI-System, also keine Pflicht. Auch dann nicht, wenn ich die Fragen mit KI entwickelt habe.
Nicht nötigRechner mit hinterlegter Formel, zum Beispiel mein Stundensatz-Kalkulator
Deine Zahlen gehen rein, eine Formel rechnet, das Ergebnis kommt raus. Da arbeitet keine KI, da arbeitet Mathematik.
Nicht nötigInteraktive Checkliste, zum Beispiel mein Equipment-Check
Abhaken, Fortschritt sehen, Ergebnis bekommen. Alles fest hinterlegt.
Nicht nötigNachschlagewerke und Vergleiche, zum Beispiel mein Glossar oder der Plattform-Vergleich
Filtern, sortieren, nachschlagen. Alle Inhalte sind von mir geschrieben und fest hinterlegt. Kein Modell im Hintergrund, keine Pflicht.
KennzeichnenGenerator, der die Antwort live von einem Sprachmodell erzeugen lässt
Mein Content-Ideen-Generator und mein Freebie-Ideenfinder rufen im Hintergrund tatsächlich ein Modell auf und erzeugen deinen Vorschlag in dem Moment. Hier arbeitet eine KI, und du siehst es nicht. Der Hinweis gehört sichtbar vor die erste Eingabe, nicht ins Ergebnis. Das gilt auch, wenn das Tool nicht öffentlich steht, sondern erst nach einem Quiz erscheint.
KennzeichnenCustomGPT unter eigenem Namen, zum Beispiel meine MCVision Queen und die Contentsäulen Queen
Echter Dialog mit einem Sprachmodell, also Informationspflicht. Und hier kommt eine zweite Frage dazu: Wer ein System unter eigenem Namen anbietet, kann nach Artikel 25 selbst zur Anbieterin werden und trägt dann die strengeren Pflichten. Das prüfe ich für jedes GPT einzeln.
KennzeichnenKI-Chatbot auf deiner Website
Informationspflicht. Sichtbarer Satz als erste Nachricht im Chatfenster, nicht in der Datenschutzerklärung.
Nicht nötigInstagram-Automation mit festen Antworten, zum Beispiel ein klassischer ManyChat-Flow
"Kommentiere WIDERRUF und du bekommst den Link" ist eine Wenn-Dann-Automation mit vorbereiteten Nachrichten. Keine KI, keine Pflicht.
KennzeichnenDieselbe Automation mit eingeschalteten KI-Funktionen, etwa einem AI Agent in ManyChat
Jetzt antwortet ein Sprachmodell und formuliert frei. Besonders heikel, weil dein Gegenüber im Postfach selbstverständlich davon ausgeht, mit dir persönlich zu schreiben. Die Ausnahme für offensichtliche Fälle greift hier gerade nicht. Ein Satz zu Beginn der Unterhaltung löst das.
So mache ich es

Meine Automation schreibt: "Diese Nachricht schickt dir Many, mein Assistent." Damit ist die Pflicht erfüllt, und es klingt trotzdem nach mir und nicht nach Kleingedrucktem.

Gib deinem Assistenten einen Namen und sag es im ersten Satz. Das kostet dich nichts, niemand fühlt sich getäuscht, und du wirkst nebenbei souveräner als jemand, der so tut, als tippe er alles selbst.

Nicht nötigAutomatische Terminbuchung ohne generative KI
Kein echter Dialog mit einem KI-System, keine synthetischen Inhalte.

Diese Beispiele sind eine Orientierungshilfe und keine Rechtsberatung. Ich bin keine Anwältin. Ob eine Kennzeichnungspflicht in deinem Fall greift, hängt vom Einzelfall ab, vom Kontext und von deinem Publikum. Wenn du es für deinen Fall verbindlich wissen willst, findest du am Ende des Artikels meine Empfehlung. Stand: 2. August 2026.

Fällt dir das Muster auf? Fast alles, was du im normalen Marketing tust, ist nicht kennzeichnungspflichtig. Kritisch wird es an zwei Stellen: wenn dein Inhalt so tut, als wäre er eine echte Aufnahme von etwas Echtem. Und wenn du ungeprüfte KI-Texte zu gesellschaftlich relevanten Themen veröffentlichst.

Deepfake ist nicht das, was du denkst

Der Begriff ist im Alltag völlig verwässert. In der Verordnung steht er in Artikel 3 Nummer 60 und ist eng definiert. Drei Kriterien müssen zusammenkommen, alle drei, nicht nur eins:

  1. Ähnlichkeit. Der Inhalt gleicht dem Simulierten in hohem Maß.
  2. Existenz. Die dargestellte Person, der Ort, das Ereignis existiert, könnte plausibel existieren oder hätte plausibel existiert haben können.
  3. Falscher Echtheitseindruck. Der Inhalt würde einer Person fälschlicherweise als echt oder wahrheitsgemäß erscheinen.

Deshalb ist dein KI-generiertes Portrait im Illustrationsstil kein Deepfake. Deshalb ist ein KI-Bild einer offensichtlich fiktiven Zukunftsstadt kein Deepfake. Und deshalb ist ein fliegendes Sofa kein Deepfake, weil es den Naturgesetzen widerspricht und niemand es für echt hält.

Ein realistisch wirkendes KI-Foto einer Frau, die im Coworking sitzt, das du als Stimmungsbild in deinen Newsletter packst, ist dagegen einer. Die Betrachterin kann nicht erkennen, ob diese Person existiert. Genau das ist der Punkt.

Wichtig für die Einordnung ist auch der Kontext, in dem dein Inhalt landet. Erwartet dein Publikum in dieser Situation überhaupt eine authentische Aufnahme? Bei einem erkennbar stilisierten Produkt-Rendering im Shop nicht. Bei einem Bild, das aussieht wie ein Schnappschuss aus deinem letzten Retreat, sehr wohl.

Die Grauzone, über die niemand spricht

Reine Nachbearbeitung macht aus einem Foto keinen Deepfake. Beleuchtung anpassen, leicht zuschneiden, Rauschen entfernen, Falten glätten: unproblematisch. Sobald du aber die Realität veränderst, kippt es. Ein Foto deines echten Seminarraums, in das du per KI dreißig Teilnehmer:innen hineinrechnest, die nie da waren, ist eine neue Realität. Das kennzeichnest du. Und ehrlich gesagt: Das solltest du sowieso lassen.

Die Leitlinien nennen drei Fälle, die viele unterschätzen und die als wesentliche Veränderung gelten: das Einfügen von Objekten, das Verändern der Hautfarbe einer Person und die Übersetzung durch KI. Gerade Letzteres trifft alle, die ihre Inhalte automatisch ins Englische ziehen lassen.

Und noch ein Kriterium, das die Einordnung verschiebt: Es kommt nicht darauf an, ob du täuschen wolltest. Es kommt auf das Publikum an, ausdrücklich auch auf besonders schutzbedürftige Gruppen wie Kinder oder ältere Menschen. Gute Absicht schützt dich also nicht, wenn der Inhalt bei den Betrachtenden einen falschen Eindruck von der Wirklichkeit erzeugt.

Zwei Motive, jeweils zweimal. Links kennzeichnungspflichtig, rechts nicht. Der Unterschied liegt nicht darin, ob KI im Spiel war, sondern ob das Bild vorgibt, eine echte Aufnahme zu sein.

Fotorealistisches KI-Bild von Jess Schonk am Laptop mit Pfingstrosen, gekennzeichnet mit dem EU-Icon, Beispiel für ein kennzeichnungspflichtiges KI-Bild nach Artikel 50 EU AI Act
1 · Kennzeichnen

Fotorealistisch am Schreibtisch. Das sieht aus wie ein Foto aus meinem Büro, ist aber komplett generiert. Es bildet mich als real existierende Person nach, und niemand erkennt das ohne Hinweis.

Illustrierte Szene von Jess Schonk am Laptop mit Pfingstrosen und Matcha Latte, Beispiel für ein nicht kennzeichnungspflichtiges KI-Bild
2 · Nicht nötig

Dieselbe Situation als Illustration. Erkennbar gezeichnet, also keine Täuschungsgefahr. Niemand hält das für eine Aufnahme, obwohl dieselbe KI dahintersteckt.

Fotorealistisches KI-Bild von Jess Schonk auf einer Bühne vor Publikum mit Discokugel, gekennzeichnet mit dem EU-Icon, Beispiel für einen kennzeichnungspflichtigen Deepfake
3 · Kennzeichnen

Fotorealistisch auf der Bühne. Diesen Auftritt gab es nie. Der heikelste Fall überhaupt, weil so ein Bild Autorität behauptet, die nicht belegbar ist. Neben dem AI Act droht hier eine Abmahnung wegen irreführender Werbung.

Illustrierte Bühnenszene mit Jess Schonk, Discokugel und Publikum, erkennbar gezeichnet, Beispiel für ein nicht kennzeichnungspflichtiges KI-Bild
4 · Nicht nötig

Bühne als Illustration. Erkennbar gezeichnet, behauptet kein reales Ereignis. Dieselbe Aussage, ohne den falschen Echtheitseindruck.

Und jetzt schau nochmal auf Bild drei. Genau so entstehen Bühnenfotos, die es nie gab.

Bild 1 und 3 tragen das offizielle EU-Icon der Europäischen Kommission. Ich halte mich hier an dieselbe Regel, die ich dir im Artikel erkläre.

Die Textausnahme, die dich fast immer rettet

Für Texte gilt die Pflicht nur, wenn drei Dinge zusammenkommen. Der Text muss veröffentlicht sein, er muss die Öffentlichkeit informieren und er muss ein Thema von öffentlichem Interesse betreffen. Die EU-Kommission zählt darunter unter anderem Politik und demokratische Prozesse, Verwaltung, Justiz, Grundrechte, öffentliche Sicherheit, Gesundheit, Umweltschutz, Verbraucherschutz sowie wirtschaftliche, finanzielle, wissenschaftliche und kulturelle Entwicklungen, die Gegenstand öffentlicher Debatte sein können.

Klingt weit weg? Ist es nicht. Ein Blogartikel über mentale Gesundheit fällt darunter. Ein Beitrag über Steueränderungen für Selbstständige auch. Genau diese Themen bespielen viele Coaches.

Und trotzdem bist du in den allermeisten Fällen raus, weil die Ausnahme greift: Die Kennzeichnungspflicht entfällt, wenn der Inhalt einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurde und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung trägt.

Aber lies genau, was damit gemeint ist, die Kommission definiert es in ihren Fragen und Antworten zu Artikel 50 ziemlich streng. Menschliche Überprüfung heißt: bewusste Prüfung des Inhalts durch jemanden mit Sachkenntnis und fachlichem Urteilsvermögen zum Thema. Redaktionelle Kontrolle heißt: jemand hat die Befugnis, den Text inhaltlich zu ändern oder abzulehnen, inklusive Faktencheck und Quellenprüfung. Oberflächliche, rein formale Prüfungen wie Rechtschreibkorrektur reichen ausdrücklich nicht.

Übersetzt in meine Sprache: Wenn du deinen Text liest, hinterfragst, korrigierst und mit deinem Namen dahinterstehst, bist du raus. Wenn du auf Publish klickst, ohne den Output gelesen zu haben, bist du drin. Und dann hast du ein größeres Problem als die Kennzeichnung, weil da auch Halluzinationen durchrutschen.

Reine Werbetexte, Angebotsseiten, Produktbeschreibungen und Stellenanzeigen fallen von vornherein nicht unter diese Kategorie. Deine Salespage ist kein Text zur Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse. Sie verkauft dein Coaching.

So sieht eine korrekte Kennzeichnung aus

Wenn du KI-Inhalte kennzeichnen musst, schreibt die Verordnung dir keinen bestimmten Wortlaut vor. Sie schreibt vor, dass die Information spätestens zum Zeitpunkt der ersten Interaktion oder Aussetzung in klarer und eindeutiger Weise bereitgestellt wird und den Barrierefreiheitsanforderungen entspricht.

Daraus folgen drei Prüfpunkte, die du an jedem Inhalt abklopfen kannst.

Zeitpunkt. Der Hinweis kommt vor oder mit dem ersten Kontakt, nicht danach. Ein Satz in der Datenschutzerklärung erfüllt das nicht, weil ihn niemand liest, bevor er mit deinem Chatbot spricht.

Form. Klar und eindeutig, an der Stelle, an der der Inhalt wahrgenommen wird, in normaler Sprache und lesbarer Größe. Schreib „KI-generiert“, nicht „AI-generated“, wenn deine Zielgruppe deutschsprachig ist.

Barrierefreiheit. Der Hinweis muss auch für Menschen zugänglich sein, die einen Screenreader nutzen. Ein Text, der nur ins Bild gerendert ist, ohne Alt-Text oder ARIA-Label, erfüllt das nicht.

Der Hinweis muss dort sitzen, wo dein Inhalt wahrgenommen wird, und zwar spätestens beim ersten Kontakt.

Bild
WohinFest ins Motiv eingebettet, zum Beispiel rechts oben, mit ausreichend Kontrast. Zusätzlich in die Bildunterschrift und in den Alt-Text.
FormulierungKI-generiert
Video (aufgezeichnet)
WohinHinweis zu Beginn, optional dauerhaft eingeblendet oder im Abspann.
FormulierungDieses Video enthält KI-generierte Inhalte
Video (live)
WohinMöglichst durchgehend sichtbar, weil niemand mittendrin einsteigt und den Anfang gesehen hat.
FormulierungKI-generiert
Audio
WohinEinspieler vor Beginn, zusätzlich im Beitragstext oder in den Shownotes.
FormulierungDie Stimme in diesem Beitrag wurde mit KI erzeugt
Text
WohinAm Anfang oder direkt unter der Überschrift. Bei teilweise generierten Texten reicht die Kennzeichnung des betreffenden Abschnitts.
FormulierungDieser Text wurde mit KI generiert
Chatbot
WohinAls erste Nachricht im Chatfenster, sichtbar vor der ersten Eingabe. Nicht in der Datenschutzerklärung.
FormulierungDu schreibst hier mit einem KI-Assistenten. Für eine persönliche Rückmeldung erreichst du mich unter …

Die Formulierungen sind Beispiele zur Veranschaulichung, keine geprüften Rechtstexte und keine Rechtsberatung. Ich bin keine Anwältin. Ob eine konkrete Umsetzung den Anforderungen genügt, hängt von der Gestaltung im Einzelfall ab. Stand: 2. August 2026.

Ein Punkt, den ich unterstreichen will, weil ich ihn gerade überall falsch sehe: Ein pauschaler Disclaimer reicht nicht. Der Satz „Auf dieser Website kommt KI zum Einsatz“ im Footer erfüllt die Pflicht nicht. Die Kennzeichnung gehört an den einzelnen Inhalt.

Die EU-Icons kannst du kostenlos nutzen

Die Europäische Kommission stellt drei Icons zum freien Download bereit, als SVG und PNG, in jeweils vier Varianten (schwarz, weiß und beide mit 50 Prozent Transparenz). Sie sind Teil des Code of Practice und heißen offiziell:

  1. Basic icon. Nutzt du, wenn KI an der Entstehung beteiligt war oder wenn du ein eigenes Textlabel dazusetzt.
  2. Fully AI-Generated. Für Inhalte, die vollständig von KI erzeugt wurden, ohne menschlich gestaltete Elemente und ohne redaktionelle Kontrolle über das Prompten hinaus.
  3. Partially AI-Modified. Für bestehende, von Menschen erstellte Inhalte, die per KI so verändert wurden, dass daraus ein Deepfake oder ein Text zu einem Thema von öffentlichem Interesse wird.

Die Übersicht mit Anwendungsbeispielen liegt hier: EU Icons for labelling AI-generated content. Von dort lädst du sie direkt als SVG-Paket oder PNG-Paket herunter.

Die Nutzung ist ausdrücklich optional. Die Kennzeichnungspflicht selbst ist es nicht. Und die Icons begründen für sich genommen keine Rechtskonformität, die Verantwortung für deine Umsetzung bleibt bei dir. Du darfst also auch eigene Labels bauen.

Achtung bei dem, was gerade durchs Netz geistert. Es kursieren nachgebaute und teilweise frei erfundene „EU-KI-Siegel“ in Canva-Templates und Freebies. Nimm die Icons direkt von der Kommission, nicht aus einem Pinterest-Fund. Und setz sie als Kennzeichnung ein, nicht als Gütesiegel: Wer den Code of Practice on Transparency of AI-generated Content nicht unterzeichnet hat, soll die Icon-Nutzung nicht so darstellen, als wäre er Unterzeichner.

Nutzertests der Kommission haben gezeigt, dass die Erkennbarkeit über alle Messwerte hinweg besser wird, wenn das Icon mit einem Textlabel kombiniert wird. Also Icon plus „KI-generiert“, nicht Icon allein.

Für die Platzierung gilt: gut sichtbar, kein Overlay davor, direkt in den Inhalt eingebettet, sodass die Kennzeichnung auch bei einem Screenshot oder beim Teilen erhalten bleibt.

Was zusätzlich gilt und dich wahrscheinlich früher trifft

Der Bußgeldrahmen liegt bei bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Bevor du in Schnappatmung verfällst: Für kleine und mittlere Unternehmen einschließlich Start-ups dreht Artikel 99 Absatz 6 das um. Dort gilt der jeweils niedrigere Betrag. Bei 80.000 Euro Jahresumsatz reden wir also über einen theoretischen Rahmen von 2.400 Euro, nicht über Millionen. Und das ist eine Obergrenze, kein Regelbetrag.

Realistisch trifft dich etwas anderes zuerst: eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung. Ungekennzeichnete KI-Bilder, die etwas vorteilhafter zeigen, als es in Wirklichkeit ist, sind irreführende Werbung. Abmahnbefugt sind Mitbewerber:innen und bestimmte Verbände. Das kostet dich keine Behörde, sondern die Kollegin von nebenan, die sich ärgert.

Dazu kommen die Plattformregeln. Instagram, YouTube und TikTok haben eigene Kennzeichnungspflichten für KI-Inhalte eingeführt, unabhängig vom AI Act und teilweise schon vor ihm. Diese Vorgaben sind vertraglicher Natur und laufen parallel. Wer dagegen verstößt, bekommt kein Bußgeld, sondern Reichweitenverlust oder im schlimmsten Fall eine Sperre.

Praktisch heißt das: Führ eine Regel, nicht drei. Nimm den strengsten Maßstab und wende ihn überall an, statt für jede Plattform eine eigene Praxis zu pflegen.

Der Punkt, den fast alle übersehen

Während alle über die Kennzeichnung reden, gilt seit dem 2. Februar 2025 schon eine andere Pflicht: die KI-Kompetenz nach Artikel 4. Anbieter:innen und Betreiber:innen müssen Maßnahmen ergreifen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit KI-Systemen arbeiten, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen.

Es gibt dafür keine vorgeschriebene Zertifizierung, keinen Wissenstest und keinen verpflichtenden KI-Beauftragten. Artikel 4 taucht auch nicht im Bußgeldkatalog des Artikels 99 auf. Trotzdem ist er nicht folgenlos: Ab dem 2. August 2026 schauen die Marktüberwachungsbehörden hin, und im Haftungsfall trägst du die Beweislast dafür, dass du etwas getan hast.

Für dich als Solo-Selbstständige ohne Team bedeutet das nicht viel Bürokratie. Es bedeutet: Du solltest wissen, was deine Tools können, wo ihre Grenzen liegen und welche Risiken sie mitbringen. Und du solltest es irgendwo festhalten. Eine Liste deiner eingesetzten Tools, ein Absatz zu deinen internen Regeln, ein Nachweis über eine Schulung, die du gemacht hast. Das reicht als Anfang und ist in einer Stunde gebaut.

Wenn du mit Freelancer:innen oder einer VA arbeitest, gilt die Pflicht ausdrücklich auch für Personen, die in deinem Auftrag mit KI arbeiten. Eine kurze schriftliche Regel, welche Tools erlaubt sind und wer Inhalte vor der Veröffentlichung prüft, ist damit kein Overkill, sondern genau das, was verlangt wird.

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Verstehen, was drin passiert, geht am schnellsten, wenn du es selbst baust

Artikel 4 verlangt, dass du weißt, was deine Werkzeuge können, wo ihre Grenzen liegen und welche Risiken sie mitbringen. Das lernst du nicht aus einem PDF, sondern dann, wenn du einmal selbst ein Tool gebaut hast und siehst, wo die KI eingreift und wo nicht.

Im KI-Tool-Studio baust du deine eigenen Tools, Rechner und Assistenten. Danach weißt du bei jedem Werkzeug, wo die Kennzeichnung hingehört, weil du selbst entschieden hast, was drinsteckt.

Das Studio ist ein Lernangebot und keine Rechtsberatung. Es erfüllt nicht automatisch die Anforderungen aus Artikel 4, die Verantwortung für deine Umsetzung bleibt bei dir.

Dein Fahrplan in fünf Schritten

Schritt 1: Bestandsaufnahme machen. Schreib auf, wo bei dir KI nach außen sichtbar wird. Website-Bilder, Social-Media-Grafiken, Blogartikel, Newsletter, Chatbot oder GPT auf der Seite, Voice-over in Videos, KI-Avatare. Zehn Minuten, ein Dokument.

Schritt 2: Rolle klären. Für jedes System: bist du Betreiberin (eingekauftes Tool) oder Anbieterin (eigenes System unter deinem Namen)? In der Regel Betreiberin. Wenn du eigene GPTs verkaufst, schau genauer hin.

Schritt 3: Jeden Punkt durch die Tabelle schicken. Deepfake ja oder nein? Text von öffentlichem Interesse ja oder nein? Redaktionell geprüft ja oder nein? Die Zuordnung schreibst du kurz dazu. Nicht für die Behörde, sondern damit du sie nicht jedes Mal neu diskutierst.

Schritt 4: Kennzeichnungen einbauen. Chatbot-Hinweis als erste Nachricht ins Chatfenster. Bei kennzeichnungspflichtigen Bildern ein sichtbares Label direkt im Motiv plus Hinweis in der Bildunterschrift. Alt-Texte anpassen. Dauert bei den meisten unter einer Stunde, weil es um zwei bis drei Stellen geht, nicht um zwanzig.

Schritt 5: Regel festhalten und Termin setzen. Eine Seite: welche Tools nutzt du, wer prüft vor der Veröffentlichung, wann wird gekennzeichnet. Wenn du mit Freelancer:innen arbeitest, gehört diese Regel in die Vereinbarung, die du ohnehin brauchst und die du digital unterschreiben kannst. Dazu ein Wiedervorlagetermin, wenn du ein neues Tool einführst. Genau da entstehen später die Lücken, weil KI-Funktionen oft als stilles Update in vorhandene Software rutschen.

Dieser Fahrplan bringt dich in eine deutlich bessere Position als Nichtstun. Er ist trotzdem kein juristisches Gutachten und ich bin keine Anwältin. Wenn du mit besonders sensiblen Themen arbeitest, viel mit KI-Avataren oder synthetischen Stimmen produzierst oder eigene KI-Systeme unter deinem Namen verkaufst, lass deinen Fall einmal anwaltlich prüfen. Das kostet dich einmal Geld und danach nie wieder Nerven.

UND JETZT?

Wenn du beim Lesen an drei Stellen gedacht hast „das müsste ich mal prüfen“, dann liegt dein Problem nicht bei der Kennzeichnung. Es liegt daran, dass KI bei dir gewachsen ist, ohne dass jemand eine Struktur drumherum gebaut hat.

Genau dafür gibt es den Shine & Strategy Call: kostenlos, dreißig Minuten, wir schauen uns an, wo du gerade stehst und was dein nächster Schritt ist. Kein Verkaufsgespräch mit Countdown, sondern ein ehrlicher Blick von außen.

DIE HÄUFIGSTEN FRAGEN

Ich hab hier einmal häufige Fragen zusammengefasst (die ich jeder Zeit ergänzen kann)

Nein. Eine allgemeine Kennzeichnungspflicht für KI-Texte gibt es nicht. Die Pflicht greift nur bei veröffentlichten Texten, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren und die vor der Veröffentlichung nicht menschlich geprüft wurden. Salespages, Newsletter über dein Angebot und Produktbeschreibungen fallen von vornherein nicht darunter.

 

Nach dem AI Act nur, wenn es sich um einen Deepfake handelt, also um ein Bild, das etwas real Existierendes täuschend echt nachbildet. Unabhängig davon haben Instagram, TikTok und YouTube eigene Kennzeichnungsregeln in ihren Nutzungsbedingungen, die zusätzlich gelten. Im Zweifel kennzeichnest du.

Nein. Die Pflicht gilt unabhängig von Unternehmensgröße, Umsatz und Branche. Größe spielt nur bei der Bußgeldhöhe eine Rolle: Für KMU und Start-ups gilt der jeweils niedrigere der beiden Beträge aus Prozentsatz und Summe.

 Nein. Die Information muss spätestens zum Zeitpunkt der ersten Interaktion klar und eindeutig da sein, wo der Inhalt wahrgenommen wird. Ein pauschaler Disclaimer an anderer Stelle erfüllt die Anforderung nicht.

Die Pflicht aus Artikel 50 Absatz 1 richtet sich an die Anbieter:innen des Systems. Praktisch landet der Hinweis trotzdem auf deiner Seite, und du solltest wissen, ob dein eingekauftes Tool die Anforderung erfüllt. Ein sichtbarer Satz als erste Nachricht im Chatfenster kostet nichts und beendet die Diskussion.

Nein. Inhalte, die vor dem 2. August 2026 erzeugt wurden, müssen nicht rückwirkend gekennzeichnet werden. Die Kommission empfiehlt es, wo es möglich ist und da bin ich bei ihr – besser einmal zu viel als zu wenig.

Bei Texten zählt allerdings das Veröffentlichungsdatum: Was du jetzt online stellst, wird nach den neuen Regeln beurteilt.

Der EU AI Act, offiziell KI-Verordnung (EU) 2024/1689, ist das weltweit erste umfassende Gesetz zur Regulierung künstlicher Intelligenz. Er gilt seit dem 1. August 2024 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und folgt einem risikobasierten Ansatz: Je höher das Risiko einer Anwendung für Grundrechte und Sicherheit, desto strenger die Pflichten. Die Kennzeichnungspflicht aus Artikel 50 gehört zur Stufe des begrenzten Risikos.

Ja, wenn der Audioinhalt als Deepfake einzuordnen ist. Eine KI-Stimme, die wie eine reale Person klingt, oder eine KI-manipulierte echte Stimme fällt unter Artikel 50 Absatz 4. Eine vollständig synthetische, erkennbar maschinelle Vorlesestimme ohne Täuschungspotenzial ist deutlich weniger klar einzuordnen und hängt vom Einzelfall ab.

Nein. Für ein kleines Online-Business reicht eine sichtbare Kennzeichnung im Bild, in der Bildunterschrift oder im Text. Die EU-Icons sind kostenlos. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, kostenpflichtige Kennzeichnungs- oder Zertifizierungstools einzusetzen.

Nur wenn tatsächlich ein KI-System dahintersteckt. Ein Quiz mit fest programmierter Auswertungslogik ist keine KI, auch wenn es so beworben wird. Wird die Auswertung dagegen live von einem Sprachmodell erzeugt und entsteht ein Austausch mit der Nutzerin, greift die Informationspflicht aus Artikel 50 Absatz 1.

Die Ausnahme für offensichtliche Fälle gibt es, die Kommission legt sie aber ausdrücklich eng aus, weil sie Menschen Transparenz nimmt. Maßstab ist eine durchschnittlich informierte, aufmerksame Person im konkreten Kontext. Ein sichtbarer Satz zu Beginn ist günstiger als die Diskussion darüber, was offensichtlich war.

 Nein. Ich bin Businesscoach und Webdesignerin, keine Anwältin. Dieser Artikel gibt dir eine sorgfältig recherchierte Orientierung auf Basis der Verordnung, der Leitlinien der EU-Kommission und anwaltlich geprüfter Fachquellen. Er ersetzt keine Prüfung deines konkreten Falls durch eine Anwältin oder einen Anwalt mit Schwerpunkt IT- und Datenschutzrecht.

Der Rahmen liegt bei bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, für KMU gilt der niedrigere Betrag. Realistischer ist für kleine Unternehmen eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Mitbewerber:innen oder Verbände, wenn ungekennzeichnete KI-Inhalte irreführend wirken.

Fazit

Die Panik, die gerade durch Instagram läuft, ist unbegründet. Die Regeln dahinter sind es nicht.

Was die Kennzeichnungspflicht von dir verlangt, ist im Kern nichts, was du nicht sowieso tun solltest: sag den Menschen, wenn sie mit einer Maschine sprechen. Behaupte nicht, ein Bild zeige etwas Echtes, wenn es das nicht tut. Und lies deine Texte, bevor du sie veröffentlichst.

Was ich in zehn Jahren gelernt habe: Vertrauen ist die härteste Währung im Online-Business. Wer offen sagt, wo KI im Spiel ist, verliert nichts. Wer beim ersten unentdeckten KI-Foto auffliegt, verliert deutlich mehr als ein Bußgeld.

Zum letzten Mal, und dann lasse ich dich in Ruhe: Ich bin keine Anwältin, dieser Artikel ist keine Rechtsberatung und er ersetzt keine individuelle rechtliche Prüfung. Er ist Orientierung von einer Unternehmerin, die dasselbe Problem hatte wie du. Stand der Recherche ist der 2. August 2026. Rechtslagen und behördliche Auslegungen ändern sich, im Zweifel prüfst du den geltenden Verordnungstext auf EUR-Lex oder fragst kostenlos beim KI-Service-Desk der Bundesnetzagentur nach.

Wenn du gerade merkst, dass du zwar Tools nutzt, aber kein System dahinter hast, und dass jede neue Regel dich aus dem Tritt bringt, dann ist genau das der Punkt, an dem wir arbeiten sollten. In meinem Business Coaching & KI Mentoring bauen wir dir eine Struktur, in der Technik und Recht keine Dauerbaustelle mehr sind, sondern einmal geklärt und dann erledigt.

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Jess

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Dieser Artikel dient der Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Ich bin keine Rechtsanwältin, sondern Businesscoach, Webdesignerin und KI-Mentorin. Gerade bei der Kennzeichnungspflicht entscheidet oft der Einzelfall: wie realistisch dein Bild wirkt, welches Publikum es sieht, ob dein Text ein Thema von öffentlichem Interesse berührt und wie gründlich du ihn geprüft hast. Wenn du unsicher bist, kläre deine konkrete Situation mit einer Anwältin oder einem Anwalt mit Schwerpunkt IT- und Datenschutzrecht und KI. Ich kann dir dafür Anna Lena Stapelfeldt empfehlen, die sich genau auf diese Themen spezialisiert hat. Und wenn du erst einmal kostenlos nachfragen willst: Die Bundesnetzagentur betreibt seit Ende Juli einen KI-Service-Desk, ausdrücklich auch für Solo-Selbstständige.

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Jess Schonk feierSun Business- und Sichtbarkeitscoach
Über die Autorin Jess Schonk

Mit über 10 Jahren Erfahrung entwickelt sie individuelle Strategien für Unternehmer:innen, die ihr Business auf- oder ausbauen wollen. Sichtbar, strategisch und nachhaltig erfolgreich. Als Businesscoach, Webdesignerin, KI-Mentorin und Autorin des Buches "Mach dich sichtbar", weiß sie: Sichtbarkeit allein reicht nicht. Dein Business braucht Fundament, Message und System. Ihr Ansatz verbindet Coaching und Umsetzung so, wie es niemand anderes auf dem Markt macht. Strategie mit Discokugel. 🪩

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