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- In Kooperation mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend -

Dass ich mir eine zweite Schwangerschaft wünsche, das wisst Ihr, daraus mache ich weder im Alltag noch hier ein Geheimnis. Nun wisst Ihr aber auch, dass ich das Herz bin und der Mann der Verstand ist. Mit der Firma, dem Pflegekind und der Motte ist sich der Mann da einfach gar nicht so sicher, ob und wie wir das Ganze überhaupt bewerkstelligen könnten.

Doch für Kinder die ab dem 01. Juli 2015 geboren wurden, gibt es  eine erweiterte Möglichkeit des Elterngeldes - das ElterngeldPlus. Vielleicht eine Chance dem Thema Vereinbarkeit einen Schritt näher zu kommen? 

Kaum ein Thema beschäftigt heute junge Menschen so sehr bevor sie Eltern werden, wie die finanzielle Absicherung. Klug von ihnen! Von Karriere-Schritten und Angst um den eigenen Arbeitsplatz abgesehen. Existenzielle Gedanken schrecken leider heutzutage erst mal ab. Welche Unterstützungen es alles gibt, das wird manchmal kaum oder schwer sichtbar transportiert.

Schon bei der Motte bekam ich Elterngeld. Da wir in der Schwangerschaft bereits mit dem Hausbau begannen und ich nicht wusste, wann ich wie viel wieder arbeiten gehen werde, haben wir uns dafür entschieden, dass Elterngeld von 12 auf 24 Monate zu verlängern und damit monatlich zu halbieren. Zuverdienste wären aber angerechnet worden. Bei der Motte hatte ich damals aber auch den Luxus, dass ich zwar nach eineinhalb Jahren wieder wenige Stunden jobbte (die Decke fiel mir auf den Kopf und ich brauchte dringenden Kontakt zu erwachsenen Menschen, um nicht selber zum Kleinkind zu mutieren). Ich konnte es – musste es aber nicht. Nach etwas über zwei Jahren stieg ich (nach einer Pause zwischen Job und nun sozialpflichtiger Anstellung) dann mit der Arbeit in die Firma meines Mannes ein. Dadurch hatten wir den Luxus, dass wir die Motte erst mit drei in den Kindergarten bringen mussten. Ich arbeitete am Abend oder die Motte war bei ihren Großeltern. Bei einem weiterem Kind wäre dieser Weg schlicht unmöglich.

Wir sind ein Zwei-Mann-Betrieb. Der Mann steht auf den Baustellen und erledigt alles, was mit den Händen zu tun ist. Ich manage alles Administrative und die Buchhaltung. Wenn ich nun drei Jahre oder auch nur eines die Arbeit unterbrechen würde, dann würden keine Rechnungen mehr rausgehen – keine Einkünfte mehr stattfinden. Meinen Mann in der Buchhaltung allein zu lassen, wäre schlichtweg unmöglich und auch unfair. So ist ein sofortiger Teilzeiteinstieg für uns unabdingbar.

ElterngeldPlus - eine Chance für mehr Vereinbarkeit Bild
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Elterngeld und ElterngeldPlus - Facts

Der Bezug von Elterngeld ist weiterhin möglich. Das ElterngeldPlus bietet lediglich eine weitere Möglichkeit der Varianten an. Der Name des Elterngeldes wird einfach zu einer dieser Versionen und nennt sich nun "Basiselterngeld" und damit zum Baustein des ElterngeldPlus.

Die wichtigsten Regelungen zum ElterngeldPlus

Gemeinsame Elternschaft - gemeinsame Verantwortung
Die Änderung des regulären Elterngeldes in das ElterngeldPlus unterstützt zudem den Wunsch vieler Familien auf gemeinsame Übernahme der Verantwortung auf beiden Seiten. Paare möchten heutzutage vermehrt gemeinsam die Verantwortung in der Familie tragen und auch beruflich wollen, können oder müssen Frauen an ihre Zukunft denken. Die Zeiten, in denen ein Einkommen eine ganze Familie ernährte, sind für viele Paare leider vorüber, und so übernehmen beide Verantwortung. Familiär und beruflich.

Variationen - ein weiterer Baustein für mehr Flexibilität

Die Kombinationsmöglichkeiten bieten Flexibilität in der Planung der Elternzeit. So können junge Eltern zwischen den verschiedenen Modellen wählen:

Das Basiselterngeld:
Es ist nicht abgeschafft und gilt für alle Eltern, die es beantragen. Es beträgt wie vorher rund 65 Prozent des Durchschnittsnettoeinkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt (mindestens 300, höchstens 1800 Euro monatlich).

Das Basiselterngeld:
Es ist nicht abgeschafft und gilt für alle Eltern, die es beantragen. Es beträgt wie vorher rund 65 Prozent des Durchschnittsnettoeinkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt (mindestens 300, höchstens 1800 Euro monatlich).

Das ElterngeldPlus:
Für Eltern, deren Kinder ab dem 1. Juli 2015 geboren werden, und die kurz nach dem Mutterschutz in Teilzeit arbeiten wollen. Bei Erhalten der Hälfte des Basiselterngeldes erhöht sich der Zeitraum auf 24 statt 12 Monate.

Partnerschaftsbonus: Für Eltern, die beide das Kind betreuen wollen und können, gibt es die Möglichkeit des Partnerschaftsbonus. Hierbei müssen beide Eltern mindestens vier Monate parallel in Teilzeit arbeiten (25 bis 30 Wochenstunden). Ist dieses möglich, erhalten die Eltern zusätzlich vier weitere Monate das ElterngeldPlus.

Kombination ist alles

Dadurch wird die Elternzeit deutlich flexibler. Wie bisher können Eltern bis zum 3. Geburtstag eines Kindes eine unbezahlte Auszeit vom Job nehmen. Durch die Neuregelung gibt es aber die Möglichkeit, 24 statt bisher 12 Monate Elternzeit zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag des Kindes zu nehmen.

ElterngeldPlus -Grafik - Kombination Möflichkeiten
3 Kominationsvariationen - Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Sowohl bei der Juramama wie auch auf smart-mama und in der Broschüre ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit könnt Ihr noch mehr Variationen der möglichen Modelle entdecken.

ElterngeldPlus und Selbstständigkeit

Also auch für Unternehmer ist das ElterngeldPlus interessant. Ich nehme das mal mit in meine Pro-Argumente mit auf

"Auch für Selbstständige, die oftmals früh wieder in den Beruf zurückkehren möchten oder nachlaufende Einnahmen haben, ist das ElterngeldPlus attraktiv. Sie können bis zu 30 Wochenstunden erwerbstätig sein, etwa um den Kontakt zu den Kunden zu halten, und länger Elterngeld beziehen." Zitat aus der Broschüre (zum downloaden) "Wie Arbeitgeber und Eltern profitieren"

 

Einmal alles zusammengefasst hat das Familienministerium für Euch sogar als Video:

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Die Beantragung des ElterngeldPlus erfolgt schriftlich von jedem Elternteil. Änderungen sind bis zum Ende des ElterngeldPlus-Bezuges beim zuständige Elterngeldstelle möglich.

Berechnen kannst Du das für Euch relevante ElterngeldPlus mit den verschiedensten Möglichkeiten der Variation mit dem ElterngeldRechner.

Änderungen 2016
Ach und vergesst bitte nicht die Änderungen ab 2016. Im nächsten Jahr können sich alle Familien über weitere finanzielle Verbesserungen freuen. Unter anderem werden die Sätze für das Kindergeld, den Kinderzuschlag und den Unterhaltsvorschuss angehoben. Ebenso ändern sich die Sätze für den steuerlichen Kinderfreibetrag sowie für den steuerlichen Grundfreibetrag.

 

Habt Ihr Euch schon mit dem Thema ElterngeldPlus auseinandergesetzt? Kommt es für Euch in Frage oder nutzt Ihr es bereits sogar? Mich würden Eure Meinungen und Erfahrungen sehr interessieren.

In diesem Sinne ~ vielleicht wird das ElterngeldPlus ja auch noch eine Chance für uns und meine Sehnsucht nach einem weiterem Kind?

 

- Dieser Artikel entstand in mit freundlicher Unterstützung des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend -
- Meine Meinung bliebt davon unberührt! -

2 Antworten

  1. Mein Mann und ich haben uns auch mit dem Elterngeld Plus beschäftigt. Im Gegensatz zum ersten Kind sind wir jetzt beim zweiten beide in Festanstellung. Trotzdem ist der Antrag unheimlich komplex und die Optionen so vielfältig, dass wir ein komplettes Wochenende für Palnungen und Berechnungen gebraucht haben - obwohl wir studierte, schlaue Menschen sind. Ich frage mich, wie das Leute machen, die keinen Schulabschluss haben...
    Was mich besonders stört ist, dass die ersten zwei Monate des Kindes (Wegen dem Mutterschutz) für den Vater quasi gesperrt sind. Hier kann er keine Elternzeit beantragen. Das halte ich für einen Fehler und extrem unpraktisch. Klar, nimmt mein Mann nach der Geburt Urlaub, aber das werden vielleicht zwei Wochen sein. Die restlichen 6 Wochen bis zum Beginn der gemeinsamen Elternzeit (gemeinsamen Teilzeit) sitze ich mit einem Neugeborenen und einem Kleinkind alleine da. Das ist keine schöne Vorstellung! Hier würde ich mir die Flexibilität wünschen, die mich bei der Zuteilung der Extra-, Bonus- und Partnermonate im Antrag fast in den Wahnsinn getrieben hat.

  2. Hallo JesSi,
    Danke für deine Erklärung zum Thema endlich bin ich da mal durchgestiegen!
    Ich glaube wir würden uns in unserem Fall wieder für das Basiselterngeld entscheiden, da mein Mann einfach nicht daheim bleiben kann. Das wäre finanziell nicht machbar auch nicht wenn der Lohn zu 65%ersetzt wird. Da fehlen noch immer 35%. Aber für andere Familien ist es sicher eine Möglichkeit sich das ausgezahlte Geld anders, flexibler auszahlen zu lassen. Danke das du da mal Licht ins Dunkel gebracht hast. Ich drücke die Daumen für eine zweite Schwangerschaft.

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